Newsticker
- März 2012
- Maßgebende Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.1.2012 neu. Ct 13. März 2012
- 2011
- Wie ist das mit Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung? EuGH entschied für einen Übertragungszeitraum von 15 Monate als vernünftig. Ct 24.11.2011
- ELSTAM: Start zum 01.01.2012 auf das 2. Quartal 2012 verschoben. Ct 14.11.2011
- Die Regierung will sich dafür einsetzten das durch eine Tarifkorrektur die kalte Progression zum 1. Januar 2013 beseitigt wird. Ct 21.10.2011
- Die Renten sollen 2012 um rund 1,5 % zulegen, lt. Süddeutsche Zeitung am 21.10.2011. Angepasst werden die gesetzlichen Renten zum 1. Juli jährlich. Ct 21.10.2011
- Die vorläufigen SV-Rechengrößen für 2012 liegen vor: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3.712,50 Euro im Monat, im Jahr 2012 auf 3.825,00 Euro (bzw. 45.900 Euro jährliche) steigen. Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber wird sich 2012 auf 279,23 Euro anheben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt in 2012 auf 50.850 Euro pro Jahr. Die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle wird von derzeit 44.550 Euro auf 45.900 Euro angehoben. Die Bemessungsgrenze der beiden Versicherungszweige Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2012 auf 5.600 Euro (bisher 5.500 Euro) festgesetzt. Ct 12.09.11
- Der Unternehmer muss bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb die USt-ID verwenden, in dem die Ware geliefert wurde, ansonsten muss er laut BFH auf den Vorsteuerabzug verzichten. Ct 29.08.11
- Umsatzsteuer bei Abgabe von Speisen: 7% wenn nur behelfsmäßige Verzehreinrichtungen vorhanden sind. 19% bei Bereithalten von Möbeln. Ct 29.08.2011
- Ab 1. August 2011 neue steuerfreie pauschalen bei Umzugskosten. Durch beruflich veranlassten Umzug kann der Arbeitgeber für Ehegatten steuerfrei erstatten bis zu 1.283 Euro, bei Ledige 646 Euro. Ct 27.08.2011
- Jetzt im September, was ist zu tun, wenn der Azubi bei Beginn seiner Lehre keine Lohnsteuerkarte vorlegen kann. Auf die “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011″ kann verzichtet werden und nach Steuerklasse I abgerechnet werden (§52 b Abs. 4 EStG). Ihnen als Arbeitgeber ist lediglich; die Identifikationsnummer; der Geburtstag und ob eine Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religonsgemeinschaft besteht, mitzuteilen. Weiterhin muss der Auszubildende bestätigen, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Diese Belege haben Sie als Arbeitgeber, beim Lohnkonto aufzubewahren. Ct 19.08.11
- Jetzt handeln: Auf viele ausgezahlte Direktversicherungen sind jetzt doch keine Sozialbeiträge zu zahlen. Ct 17.08.11
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